Die Freiheit auf dem Wasser, eine frische Brise und dann noch ein kalter Gin Tonic der aus dem Salon hochgereicht wird? Doch wie sieht es mit dem Konsum von Alkohol auf dem Segelboot aus? Gibt es analog zum Straßenverkehr Promilleregeln und für wen und wann gelten diese? In diesem Blog-Artikel geben wir Antworten zu den Promilleregelungen beim Segeln.
Die Promillehöchstgrenzen
Beim Segeln auf Seen oder Meeren gelten in den meisten Ländern bestimmte Promilleregelungen, die den Konsum von Alkohol einschränken. Alle Regeln auf den Meeren orientieren sich an den internationalen Kollisionsverhütungsregeln.
Die Kollisionsverhütungsregeln geben vor:
„Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schifffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben.“
Die genauen Promilleregelungen können je nach Land variieren, es ist jedoch üblich, dass ein bestimmter Grenzwert nicht überschritten werden darf. In vielen Ländern liegt dieser Grenzwert - analog zu den Kollisionsverhütungsregeln - bei 0,5 Promille. Das bedeutet, dass insbesondere der Bootsführer eine geringe Menge Alkohol konsumieren darf, solange der Promillewert unterhalb dieses Grenzwerts liegt. Für die beliebtesten Segelreviere im Mittelmeer, haben wir euch die genauen Werte herausgesucht (Stand Mai 2023):
Anwendungsfall
Die Höchstgrenzen gelten in erster Linie für den Schiffsführer. Allerdings müssen sich auch alle anderen Besatzungsmitglieder an die Blutalkoholgrenze halten, sofern sie für eine ungefährdete Fahrt mitverantwortlich sind, z.B. als Wachführer. Die Höchstgrenzen gelten übrigens auch beim Ankern, da eine ankernde Yacht weiterhin als ein Teil des Schiffsverkehrs angesehen wird. Im Unterschied zum Straßenverkehr gelten die Regelungen auch nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer wie Ruderer, Windsurfer, Stand-up-Paddler oder auch die Fahrt im Dinghi.
Konsequenzen bei Fehlverhalten
Die Einhaltung der Vorschriften zum Alkoholkonsum auf deutschen Gewässern wird durch die Wasserschutzpolizei kontrolliert. Wer gegen die festgelegten Beschränkungen verstößt, kann je nach individueller Fallbetrachtung wegen einer Ordnungswidrigkeit oder auch einer Straftat belangt werden. Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,51 und 1,09 Promille wird in der Regel ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt. Dieses is im der Regel im unteren 4-stelligen Eurobeträgen. Höhere Geldstrafen in fünfstelliger Höhe sowie Freiheitsstrafen können die Folge sein, wenn ein Promillewert von mindestens 1,1 festgestellt und der Betroffene aus diesem Grund nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit, sondern einer Straftat verurteilt wird.
Der obligatorische erhobene Zeigefinger: Unabhängig von den Promilleregelungen ist es ratsam, beim Segeln immer verantwortungsbewusst mit Alkohol umzugehen. Alkohol beeinträchtigt die körperlichen und geistigen Fähigkeiten und kann die Reaktionszeit sowie die Urteilsfähigkeit negativ beeinflussen. Dies kann zu gefährlichen Situationen führen, insbesondere auf dem Wasser, wo unvorhersehbare Wetterbedingungen und andere Boote eine ständige Aufmerksamkeit erfordern. Die Sicherheit aller Personen an Bord sollte daher stets an erster Stelle stehen.
Quellen: